Krankheitstage werden nicht auf den Urlaub angerechnet
Ganz wichtig für betroffene Kolleginnen und Kollegen: Krankheitstage werden nicht auf den Urlaub angerechnet (§ 9 Bundesurlaubsgesetz). Es kommt immer wieder vor, dass Arbeitgeber betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die entsprechenden Urlaubstage bei Krankheit im Urlaub nicht gutschreiben. Das ist falsch. Weisen Sie möglicherweise Betroffene und Ihren Arbeitgeber darauf hin.