PRAXISWISSEN FÜR DEN BETRIEBSRAT

Das sind Ihre Pflichten als Arbeitnehmer

Krank im Urlaub? Auch das kommt hin und wieder vor. In diesem Fall gelten besondere Regelungen, die Sie kennen sollten. Sie lesen sie im Folgenden.

Friederike Becker-Lerchner

01.09.2025 · 1 Min Lesezeit

Krankheitstage werden nicht auf den Urlaub angerechnet

Ganz wichtig für betroffene Kolleginnen und Kollegen: Krankheitstage werden nicht auf den Urlaub angerechnet (§ 9 Bundesurlaubsgesetz). Es kommt immer wieder vor, dass Arbeitgeber betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die entsprechenden Urlaubstage bei Krankheit im Urlaub nicht gutschreiben. Das ist falsch. Weisen Sie möglicherweise Betroffene und Ihren Arbeitgeber darauf hin.

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