Schwerpunktthema

Das sind Ihre Mitbestimmungsrechte, wenn Ihr Arbeitgeber freiwillige Leistungen kürzen will

Sonderzahlungen sind immer wieder der Auslöser für Auseinandersetzungen. Deshalb vereinbaren die meisten Arbeitgeber heute klare arbeitsvertragliche Regelungen für die jeweiligen Zahlungen. Betreffen diese eine Vielzahl von Verträgen, handelt es sich um eine kollektive Angelegenheit. Ihr Mitbestimmungsrecht in Sachen Lohn und Gehalt greift. Das gilt allerdings vor allem, wenn es um die für Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen unangenehmen Streichungen geht, nur eingeschränkt.

Friederike Becker-Lerchner

30.09.2024 · 4 Min Lesezeit

Wann Kürzungen und Streichungen drohen

Wird der Kostendruck zu hoch, wird Ihr Arbeitgeber entscheiden, den Gürtel enger zu schnallen. Vor allem, wenn betriebsbedingte Kündigungen drohen, wird Ihr Arbeitgeber zunächst mit allen Mitteln versuchen, die Kündigungen zu vermeiden. Dabei wird er u. U. schnell zu dem Entschluss kommen, freiwillige Leistungen zu kürzen oder gar zu streichen.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Urteilsdienst für den Betriebsrat‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • relevanten Urteilen und Neuerungen für Ihre Betriebsratsarbeit – praxisnah und leicht verständlich aufbereitet
  • konkrete Checklisten, wo Sie als Betriebsrat gefordert sind
  • unverzichtbaren Praxis-Tipps für den Umgang mit Ihren Kollegen und Ihrem Arbeitgeber