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Das sind Ihre Aufgaben als Schwerbehindertenvertretung in Mobbingfällen

Betriebsrat, Personalrat, Mitarbeitervertretung und Schwerbehindertenvertretung sind gemeinsam für die Belange von Menschen verantwortlich, die von Mobbing betroffen sind, insbesondere wenn sich die Mobbinghandlungen gegen behinderte Menschen richten.

Arno Schrader

01.11.2024 · 1 Min Lesezeit

Nach § 182 Abs. 1 SGB IX müssen die Gremien eng zusammenarbeiten, um die „Teilhabe (schwer-)behinderter Menschen am Arbeitsleben in dem Betrieb“ zu ermöglichen. Es ist gesetzlich auch eine „enge Zusammenarbeit“ mit dem Arbeitgeber und dessen Inklusionsbeauftragten vorgesehen.

Die folgenden Stellen sind von der Pflicht zur Zusammenarbeit also umfasst:

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