SCHWERPUNKTTHEMA
Das sind die Rechte Ihrer Kolleginnen und Kollegen und die Pflichten Ihres Arbeitgebers
Gesetzliche Vorgaben ergeben nur Sinn, wenn Verstöße dagegen auch geahndet werden können. Im AGG sind deshalb einige Rechte festgelegt, die benachteiligte Kolleginnen und Kollegen bzw. natürlich auch Sie in Ihrer Funktion als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin wahrnehmen können.
Friederike Becker-Lerchner
12.06.2026
·
5 Min Lesezeit
Beschwerderecht
Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen haben das Recht, sich zu beschweren, wenn Sie sich durch Ihren Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin, durch Vorgesetzte oder andere Kolleginnen und Kollegen benachteiligt fühlen (§ 13 AGG).
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