SCHWERPUNKTTHEMA
Das sind die Antworten auf die 12 wichtigsten Fragen zu Ihren Reisekosten als Betriebsrat
Wenn es um Geld geht, kennen die meisten keinen Spaß. Das gilt auch für Ihr Verhältnis zu Ihrem Arbeitgeber, wenn es um die Reisekosten des Betriebsrats geht. Sie wollen Ihre Kosten möglichst schnell erstattet wissen. Der Arbeitgeber befürchtet, dass Sie als Betriebsrat auf seine Kosten durch die Welt reisen. Dieser mögliche Konflikt lässt sich nur lösen, wenn sich alle Beteiligten an die rechtlichen Grundlagen halten. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Friederike Becker-Lerchner
02.10.2025
·
5 Min Lesezeit
1. Welche gesetzliche Grundlage regelt die Erstattung von Reisekosten für Betriebsratsmitglieder?
Die zentrale Vorschrift ist § 40 Abs. 1 BetrVG, wonach der Arbeitgeber verpflichtet ist, sämtliche Kosten zu tragen, die „durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehen“.
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