
Findet ein Erstgespräch statt, hat die betreffende Mitarbeiterin bzw. der betreffende Mitarbeiter schon beschlossen, sich zumindest anzuhören, was der Arbeitgeber ihm unterbreiten will. Wichtig ist, dass bei diesem Treffen die Akzeptanz des Mitarbeiters so nachhaltig aufgebaut wird, dass sie den gesamten BEM-Prozess über erhalten bleibt. Dieses Ziel können Sie unterstützen. Nehmen Sie bei einem schwerbehinderten Kollegen starke Vorbehalte wahr, können Sie ihn schon vor dem Erstgespräch über Sinn und Zweck eines BEM informieren und Sorgen zerstreuen.