AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Das kann Ihren Kolleginnen und Kollegen bei alten Tarifverträgen passieren

Seit dem 1.1.2018 ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, die durch Entgeltumwandlung finanzierten Beiträge Ihrer Kolleginnen und Kollegen zu einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder einem Pensionsfonds mit 15 % des Umwandlungsbetrags zu bezuschussen, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart. Tarifverträge können von dieser Regelung abweichen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) zeigt mit dieser Entscheidung, was das für vor dem 1.1.2018 geschlossene Tarifverträge heißt (11.3.2025, Az. 3 AZR 53/24).

Friederike Becker-Lerchner

16.05.2025 · 1 Min Lesezeit

Tarifvertrag sieht keinen Zuschuss vor

Der Fall: Es ging um einen bei einem Kreis beschäftigten Sachbearbeiter. Dieser hatte auf Grundlage des Tarifvertrags zur Entgeltumwandlung im kommunalen öffentlichen Dienst vom 1.1.2003 mit seinem Arbeitgeber eine Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersversorgung vereinbart und verlangte nun den 15-%-Zuschuss.

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