Sie müssen nicht an allen Bewerbungsgesprächen teilnehmen, aber Sie können auch nicht generell auf Ihre Beteiligungsrechte verzichten. Grundsätzlich ist es natürlich sinnvoll, wenn Sie an möglichst vielen Vorstellungsgesprächen teilnehmen. Welche Gespräche Sie aber tatsächlich auswählen, entscheiden Sie nach eigenem Ermessen. Andererseits muss Sie Ihr Arbeitgeber nicht zur Teilnahme drängen, um dem Vorwurf der Diskriminierung zu entgehen, und schließlich kann auch ein schwerbehinderter Bewerber selbst Ihre Teilnahme ablehnen. Dies muss er allerdings aus Eigeninitiative tun; der Arbeitgeber darf ihn nicht dazu anhalten. Falls die Ablehnung der SBV nicht bereits aus den Bewerbungsunterlagen hervorgeht, kann der Bewerber sie auch noch erklären, nachdem er mit Ihnen in Kontakt getreten ist. In diesem Fall müssen Sie auf die Teilnahme an seinem Vorstellungsgespräch verzichten.
Keine Fachkenntnisse? Tauschen Sie sich aus
Ihr Ziel ist es, Ihren Arbeitgeber nach den Bewerbungsgesprächen davon zu überzeugen, einen der schwerbehinderten Bewerber einzustellen. Das gilt natürlich nur, falls Sie selbst davon überzeugt sind, dass der Bewerber die erforderlichen Qualifikationen mitbringt. Das ist für Sie nicht immer ganz einfach, zum Beispiel wenn es um Spezialkenntnisse geht (etwa in der IT-Abteilung). Oft sitzen aber auch Fachvorgesetzte in den Vorstellungsgesprächen. Scheuen Sie sich nicht, sich mit diesen Experten in der Pause auszutauschen und Fragen zu stellen.
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