Neue Vorschrift zur Arbeitszeit „entdeckt“
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seiner Entscheidung vom 13.9.2022, Az. 1 ABR 22/21, eine Pflicht zur allgemeinen Arbeitszeiterfassung durch Arbeitgebende aus einer Vorschrift abgeleitet, die bis dahin niemand mit dem Thema Arbeitszeit so direkt in Verbindung gebracht hatte.