BASISWISSEN

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gehört zu Ihren zentralen Aufgaben als Betriebsrat

Am BEM kommen Sie als Betriebsrat nicht vorbei. Kollegen nach schwerer Krankheit oder langen Fehlzeiten wieder zurück in den Arbeitsalltag zu begleiten, braucht viel Wissen, Mitbestimmung, klare Prozesse, ein wachsames Datenschutzauge und kreative Lösungsideen. Doch gerade in klein- und mittelständischen Betrieben ist die Umsetzung von BEM oft nicht oder nur mangelhaft gegeben. Zu diesem Ergebnis kam eine Erhebung der BAuA. Als Betriebsrat haben Sie im BEM einen klaren Handlungsauftrag, den Sie zum Wohle Ihrer Kollegen nutzen sollten.

Brigitte Ganzmann

08.05.2026 · 3 Min Lesezeit

Einem Kollegen ein BEM anzubieten, ist kein lediglich freiwilliges Angebot Ihres Arbeitgebers. Es ist seine gesetzliche Pflicht! Nach § 167 Abs. 2 SGB IX muss Ihr Arbeitgeber jedem Kollegen, der mehr als 6 Wochen innerhalb von 12 Monaten krank war, ob ununterbrochen oder wiederholt, ein BEM anbieten: Für das betriebliche Eingliederungsmanagement gibt das SGB IX den Ton an

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