FRAGE: Ein neuer Kollege wurde kürzlich in unserem Betrieb zum Brandschutzbeauftragten bestellt. In einem vertraulichen Gespräch kam heraus, dass er sich unsicher ist, ob er die jährlichen Unterweisungen und praktischen Übungen im Umgang mit Feuerlöschern selbst durchführen darf oder ob dies ausschließlich von externen Fachfirmen übernommen werden muss. Wie ist das geregelt und worauf sollte er achten?
Antwort:
Ihr Kollege kann beruhigt sein. Als ausgebildeter Brandschutzbeauftragter darf er die Kollegen sowohl theoretisch als auch praktisch im Umgang mit Feuerlöschern unterweisen.