IHRE FRAGEN AUS DER PRAXIS

Darf unser Arbeitgeber zusätzlich eine Papier-Bescheinigung einfordern?

Frage: Seit der Umstellung auf die eAU erhält unser Arbeitgeber von unseren erkrankten Kolleginnen und Kollegen gar keine AU-Bescheinigung mehr. Er muss die Bescheinigungen ja jetzt immer bei der Krankenkasse einfordern. Das findet unser Arbeitgeber umständlich und vor allem zeitraubend. Zudem ist er in Sorge, dass es aufgrund der Umstellung zu Täuschungen über die Arbeitsunfähigkeit kommt. Er möchte deshalb die Weisung erteilen, dass alle erkrankten Kolleginnen und Kollegen ab dem 4. Krankheitstag zusätzlich ein Papier-Attest vorlegen sollen. Darf er das?

Friederike Becker-Lerchner

31.01.2025 · 1 Min Lesezeit

Antwort: Kein Anspruch auf Papier-Attest

Nein, darauf hat Ihr Arbeitgeber keinen Anspruch; jedenfalls, wenn der Betroffene gesetzlich krankenversichert ist. Seit dem 1.1.2023 ist komplett auf die eAU umgestellt. Ihr Arbeitgeber hat die Krankmeldung nach einer ärztlichen Krankschreibung elektronisch bei der Krankenkasse abzurufen. Im Hinblick auf die mögliche Täuschung über eine AU ist das allerdings in der Regel auch nicht relevant. Denn Ihre Kolleginnen und Kollegen müssen sich im Fall einer Arbeitsunfähigkeit auch weiterhin unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung setzen und sich arbeitsunfähig erkrankt melden.

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