Antwort: Kein Anspruch auf Papier-Attest
Nein, darauf hat Ihr Arbeitgeber keinen Anspruch; jedenfalls, wenn der Betroffene gesetzlich krankenversichert ist. Seit dem 1.1.2023 ist komplett auf die eAU umgestellt. Ihr Arbeitgeber hat die Krankmeldung nach einer ärztlichen Krankschreibung elektronisch bei der Krankenkasse abzurufen. Im Hinblick auf die mögliche Täuschung über eine AU ist das allerdings in der Regel auch nicht relevant. Denn Ihre Kolleginnen und Kollegen müssen sich im Fall einer Arbeitsunfähigkeit auch weiterhin unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung setzen und sich arbeitsunfähig erkrankt melden.
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