LESERFRAGE

Darf unser Arbeitgeber Zeitguthaben kappen?

Frage: In unserem Betrieb gibt es bereits seit Langem Arbeitszeitkonten. Das funktioniert in der Regel auch sehr gut. Es gibt klare Regeln, die meist eingehalten und umgesetzt werden. Allerdings werden bei uns die Stunden nach 10 Stunden gekappt, auch wenn wir länger arbeiten. Es geht unserem Arbeitgeber dabei um die Einhaltung der Höchstarbeitszeiten. Wie sollen wir als Betriebsrat damit umgehen?

Friederike Becker-Lerchner

07.02.2025 · 1 Min Lesezeit

Antwort: Kollegen sollten Vorgesetzte zeitnah unterrichten

Hier kommt es auf die Situation im Einzelfall an. Die Kappung von Zeitguthaben auf einem Arbeitszeitkonto widerspricht nicht geltendem Arbeitsrecht, wenn Ihre Kolleginnen und Kollegen die Dauer ihrer täglichen Arbeitszeit beeinflussen können, wie dies z. B. bei Gleitzeitregelungen der Fall ist. Eine Kappungsregelung ist also eine zulässige Grenze persönlicher Arbeitszeitflexibilität, denn der Arbeitnehmer muss durch entsprechende Gestaltung der Arbeitszeit für einen rechtzeitigen Ausgleich sorgen, wenn die Kappung unterbleiben soll. Ihr Arbeitgeber bringt mit einer solchen Regelung zugleich zum Ausdruck, dass er Arbeitszeitleistungen über die Kappungsgrenze hinaus ablehnt.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‘Betriebsrat aktuell’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • aktuellen Urteilen und Handlungs-empfehlungen für Ihre Betriebsratsarbeit – praxisnah und leicht verständlich aufbereitet
  • konkrete Checklisten und Mustervorlagen, mit denen Sie als Betriebsrat alle Aufgaben bewältigen
  • weiteren Tipps und Informationen, die Ihnen im Umgang mit Ihren Kollegen und Ihrem Arbeitgeber weiterhelfen