Frage:
Unser Arbeitgeber hat uns kürzlich zu der Kündigung eines Kollegen angehört. Er hat sich angeblich immer wieder über den Mitarbeiter geärgert, weil dieser seine Aufgaben teilweise nicht zufriedenstellend erledigt, einige Aufgaben nicht pünktlich geliefert hat und die Termine nicht immer 100%ig einhält. Wir finden das nicht richtig. Schließlich handelt es sich letztlich in jedem Bereich nur um Kleinigkeiten. Unser Arbeitgeber vertritt aber den Standpunkt, dass er dem Kollegen wegen der Summe der Vorfälle kündigen darf. Wie ist die Rechtslage?