IHRE FRAGE

Darf unser Arbeitgeber von Kollegen bereits am ersten Krankheitstag ein Attest verlangen?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Friederike Becker-Lerchner

01.09.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage:

Im Arbeitsvertrag der meisten unserer Kollegen ist geregelt, dass diese im Fall einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit (AU) am 3. Tag ein Attest vorzulegen haben. Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) muss die AU erst ab dem 4. Tag vorgelegt werden. An welche Regelung haben sich unsere Kollegen zu halten?

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