Ihre Fragen aus der Praxis
Darf unser Arbeitgeber uns vor vollendete Tatsachen stellen?
Frage: Die Zusammenarbeit mit unserem Arbeitgeber funktioniert alles andere als optimal. Unser Arbeitgeber trifft immer wieder Entscheidungen, ohne uns als Betriebsrat vorher einzubeziehen bzw. uns zu unterrichten. Wir sind damit nicht einverstanden. Das haben wir ihm bereits mehrfach mitgeteilt. Allerdings ändert er sein Verhalten wenig. So hat er z. B. kürzlich mitgeteilt, dass er im kommenden Jahr eine Betriebsfeier plant, zu der er unsere Unterstützung wünscht. Die Location hat er bereits gebucht. Er will alle Beschäftigten verpflichten, teilzunehmen. Wir sind der Ansicht, dass das nicht geht. Zudem meinen wir, dass wir ein Mitbestimmungsrecht haben. Ist das richtig?
Friederike Becker-Lerchner
08.11.2024
·
1 Min Lesezeit
Antwort: Über die Betriebsfeier entscheidet Ihr Arbeitgeber allein
Die Entscheidung Ihres Arbeitgebers zur Durchführung einer Betriebsfeier ist grundsätzlich mitbestimmungsfrei. Etwas anderes könnte nur gelten, wenn Sie als Betriebsrat sich zuvor mit Ihrem Arbeitgeber anderweitig, z. B. in einer entsprechenden Betriebsvereinbarung, geeinigt haben. Ich gehe jedoch davon aus, dass das bei Ihnen nicht der Fall ist.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‘Urteilsdienst für den Betriebsrat’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- relevanten Urteilen und Neuerungen für Ihre Betriebsratsarbeit – praxisnah und leicht verständlich aufbereitet
- konkrete Checklisten, wo Sie als Betriebsrat gefordert sind
- unverzichtbaren Praxis-Tipps für den Umgang mit Ihren Kollegen und Ihrem Arbeitgeber