IHRE FRAGEN AUS DER PRAXIS

Darf unser Arbeitgeber sein Weisungsrecht einem Dritten übertragen?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Friederike Becker-Lerchner

21.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage: Unser Arbeitgeber arbeitet in verschiedenen Bereichen mit externen Dritten zusammen. Viele von diesen kommen immer wieder in unseren Betrieb, um bestimmte Arbeiten zu erledigen. Sie kennen unserer Kolleginnen und Kollegen aus der Belegschaft teilweise recht gut. Einer dieser Kollegen, der auch Zugriff auf die Systeme hat, fällt immer wieder dadurch auf, dass er Kolleginnen und Kollegen von uns zurechtweist, weil sie angeblich nicht richtig gearbeitet hätten. Darf er das?

Antwort: Es kommt maßgeblich auf die Einzelheiten an

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