Frage:
Wir sind ein kleiner Betrieb. Dennoch sieht sich unser Arbeitgeber nicht mehr in der Lage, all seinen Pflichten im Arbeitsschutz und in der Unfallverhütung nachzukommen. Er hat sich deshalb entschieden, einige Pflichten auf Führungskräfte seiner Wahl zu übertragen. Darf er das?