Ihre Fragen aus der Praxis

Darf unser Arbeitgeber Kolleginnen und Kollegen wegen rechtsradikaler Äußerungen kündigen?

Frage: Die Äußerungen einiger Besucher der Pony Bar auf Sylt und das damit verbundene Video im Internet hat nicht nur für Aufsehen in der Gesellschaft gesorgt. Es hat auch zu diversen Diskussionen am Arbeitsplatz geführt. Dabei ging es vor allem darum, dass einigen Beteiligten von ihrem Arbeitgeber gekündigt wurde. Sind solche Kündigungen Ihrer Einschätzung nach rechtmäßig? Inwieweit erlauben sie unserem Arbeitgeber, Kolleginnen oder Kollegen wegen einer rassistischen oder rechtsradikalen Äußerung in den sozialen Medien zu kündigen?

Friederike Becker-Lerchner

18.10.2024 · 1 Min Lesezeit

Antwort: Bei privaten Arbeitgebern sind Ihre Kolleginnen und Kollegen sicherer vor einer Kündigung

Hier ist grundsätzlich zwischen privaten und öffentlichen Arbeitgebern zu unterscheiden. Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes können ihren Mitarbeitern am ehesten kündigen. Schließlich ist der Staat zur politischen Neutralität verpflichtet. Es ist seine Aufgabe, die verfassungsrechtliche Ordnung zu wahren. Diese Pflicht obliegt dann zumindest in Grenzen allen Mitarbeitern. In der Privatwirtschaft sieht es anders aus. Hier ist das Freizeitverhalten der Beschäftigten weitgehend Privatangelegenheit. Ihr Arbeitgeber darf Ihren Kolleginnen und Kollegen wegen rassistischer oder rechtsradikaler Äußerungen in der Freizeit in der Regel nicht kündigen.

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