Antwort: Bei privaten Arbeitgebern sind Ihre Kolleginnen und Kollegen sicherer vor einer Kündigung
Hier ist grundsätzlich zwischen privaten und öffentlichen Arbeitgebern zu unterscheiden. Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes können ihren Mitarbeitern am ehesten kündigen. Schließlich ist der Staat zur politischen Neutralität verpflichtet. Es ist seine Aufgabe, die verfassungsrechtliche Ordnung zu wahren. Diese Pflicht obliegt dann zumindest in Grenzen allen Mitarbeitern. In der Privatwirtschaft sieht es anders aus. Hier ist das Freizeitverhalten der Beschäftigten weitgehend Privatangelegenheit. Ihr Arbeitgeber darf Ihren Kolleginnen und Kollegen wegen rassistischer oder rechtsradikaler Äußerungen in der Freizeit in der Regel nicht kündigen.
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