Frage:
Unser Arbeitgeber hat kürzlich einen Kollegen an einem Freitag darüber informiert, dass dieser ab dem darauffolgenden Montag für eine Woche zuhause bleiben sollte. Und zwar unter Anrechnung der Plusstunden auf dem Arbeitszeitkonto. Denn Ziel war es unter anderem, dafür zu sorgen, dass der Kollege Überstunden abbaut. Zudem haben wir im Moment Auftragsschwierigkeiten. In unserem Betrieb gibt es eine Betriebsvereinbarung zu Arbeitszeitkonten. Diese enthält allerdings keine Regelungen zur Ankündigungsfrist in solchen Fällen.