Frage:
Eine Kollegin hat im Jahr 2022 ca. 3 Monate in unserem Betrieb gearbeitet, bevor sie das Arbeitsverhältnis durch Eigenkündigung beendete. Während dieser Zeit war sie mehr als 40 Tage arbeitsunfähig erkrankt. Nun hat sie sich kürzlich wieder in unserem Unternehmen beworben.