Frage:
In unserem Betrieb steht ein Betriebsjubiläum an. Dieses möchte unser Arbeitgeber mit allen Mitarbeitern feiern. Er hat dazu alle Beschäftigten zur Feier an einem Sonntagnachmittag eingeladen. Er kündigt an, über die Lage des Unternehmens und die Zukunft berichten zu wollen und eine Betriebsbegehung anzubieten. Interessenten, die nicht vor Ort teilnehmen können oder wollen bzw. deren Familie auch interessiert ist, können virtuell an der für 3 Stunden geplanten Veranstaltung teilnehmen. Wir als Betriebsrat fragen uns, ob unser Arbeitgeber eine solche Veranstaltung an einem Sonntag planen darf. Zudem interessiert uns, ob es sich für die Teilnehmer um Arbeitszeit handelt und wie diese zu vergüten ist.