Antwort: Weniger Gehalt setzt Vereinbarung voraus
Nein, ohne Weiteres darf Ihr Arbeitgeber das Gehalt Ihrer Kolleginnen und Kollegen nicht einseitig reduzieren. Ihr Arbeitgeber müsste sich mit der Betroffenen auf das niedrigere Gehalt einigen. Alternativ wäre eine Reduktion nur möglich, wenn Ihr Arbeitgeber eine rechtswirksame Änderungskündigung aussprechen würde. Die setzt allerdings einen Kündigungsgrund voraus. Ob dieser gegeben ist, lässt sich aus Ihrer Schilderung so nicht erkennen. Ich vermute allerdings, dass es eher nicht der Fall sein wird.
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