Frage:
Wir haben im Außenbereich unseres Betriebs vor einigen Jahren Raucherinseln eingerichtet. Nun hat sich unser Arbeitgeber entschieden, die Anzahl von zurzeit 3 bestehenden Inseln auf 1 zu reduzieren. Uns als Betriebsrat hat er in diese Entscheidung nicht einbezogen. Wir meinen aber, dass wir zu beteiligen sind. Vor allem, weil die Raucherecken in einer Betriebsvereinbarung zum Thema „Nichtraucherschutz“ geregelt werden. Wie ist die Rechtslage?