LESERFRAGE

Darf unser Arbeitgeber allein über die Auflösung von Raucherinseln entscheiden?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Friederike Becker-Lerchner

03.11.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage:

Wir haben im Außenbereich unseres Betriebs vor einigen Jahren Raucherinseln eingerichtet. Nun hat sich unser Arbeitgeber entschieden, die Anzahl von zurzeit 3 bestehenden Inseln auf 1 zu reduzieren. Uns als Betriebsrat hat er in diese Entscheidung nicht einbezogen. Wir meinen aber, dass wir zu beteiligen sind. Vor allem, weil die Raucherecken in einer Betriebsvereinbarung zum Thema „Nichtraucherschutz“ geregelt werden. Wie ist die Rechtslage?

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