AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Darf Ihr Arbeitgeber die Rückzahlung verlangen?

Überstunden müssen vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden. Wie Ihr Arbeitgeber damit konkret umzugehen hat, richtet sich nach dem jeweiligen Arbeitsvertrag. Hat Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin einem Kollegen bzw. einer Kollegin Überstunden vergütet, darf er/sie die Zahlung nur im Ausnahmefall zurückfordern. Der Vorwurf einer unerlaubten Handlung oder die bloße Bezugnahme auf ein Ermittlungsverfahren ohne einen Nachweis bzw. eine entsprechende Darlegung reicht dafür nicht aus. Das hat das Arbeitsgericht Nordhausen kürzlich entschieden (23.4.2026, Az. 3 Ca 799/25).

Friederike Becker-Lerchner

03.07.2026 · 2 Min Lesezeit

Arbeitgeberin verlangt Rückzahlung

Der Fall: Die Arbeitgeberin, eine Gemeinde, verlangte von einem Beschäftigten eine im Juni 2025 ausgezahlte Überstundenvergütung i. H. v. 4.872 € netto zurück. Der Arbeitnehmer arbeitete seit dem Jahr 2019 bei der Arbeitgeberin.

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