Antwort:
Meines Erachtens ist ein Beschluss des Betriebsrats erforderlich. Grundsätzlich trifft der Betriebsrat seine Entscheidungen als Mehrheitsbeschluss (§ 33 BetrVG). Der/Die Vorsitzende vertritt den Betriebsrat dann im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse (§ 26 BetrVG). Setzen Sie das Thema auf die Tagesordnung und holen Sie sich das „Go“ ein. Sollte die Angelegenheit besonders eilig sein, gibt es ja auch die Möglichkeit einer außerordentlichen Betriebsratssitzung.
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