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Darf ich als BR-Vorsitzender allein eine Mitarbeiterbefragung starten?

Frage: Mich würde die Meinung unserer Kollegen zu einem bestimmten Thema interessieren. Darf ich als Vorsitzender allein eine anonyme Mitarbeiterbefragung starten oder bedarf es dazu eines entsprechenden Beschlusses des Betriebsrats?

Friederike Becker-Lerchner

10.12.2024 · 1 Min Lesezeit

Antwort:

Meines Erachtens ist ein Beschluss des Betriebsrats erforderlich. Grundsätzlich trifft der Betriebsrat seine Entscheidungen als Mehrheitsbeschluss (§ 33 BetrVG). Der/Die Vorsitzende vertritt den Betriebsrat dann im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse (§ 26 BetrVG). Setzen Sie das Thema auf die Tagesordnung und holen Sie sich das „Go“ ein. Sollte die Angelegenheit besonders eilig sein, gibt es ja auch die Möglichkeit einer außerordentlichen Betriebsratssitzung.

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