Zwar finden Personalratssitzungen laut § 38 Bundespersonalvertretungsgesetz in der Regel während der Arbeitszeit statt, aber es ist durchaus üblich, dass Sitzungen auch abends oder außerhalb der regulären Arbeitszeiten anberaumt werden – insbesondere, wenn es um die Wahrnehmung von Aufgaben geht, die nicht nur die Arbeitszeit der Mitglieder betreffen.
HÄTTEN SIE’S GEWUSST?
Darf der Personalrat abends ins Dienstgebäude?
Personalratssitzungen finden normalerweise während der Arbeitszeit statt. Es ist aber möglich, dass Sitzungen auch abends oder außerhalb der regulären Zeiten stattfinden, wenn es für die Arbeit nötig ist. Grundsätzlich haben Sie als Personalrat dann auch das Recht, die Dienststelle zu betreten.