LESERFRAGE

„Darf der Dienstherr jemanden auf Posten mit deutlich geringerem Aufgabenbereich versetzen?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Maria Markatou

27.04.2026 · 3 Min Lesezeit

Frage: Ich wende mich an Sie als Personalrat in einem städtischen Amt mit derzeit rund 120 Beschäftigten, darunter mehrere Führungskräfte und Leitende Angestellte. Vor einigen Wochen hat unsere Dienststelle angekündigt, dass im Zuge einer Umstrukturierung einzelne Abteilungen zusammengelegt werden sollen. Dabei sollen auch einige Abteilungsleitende auf andere Posten versetzt werden – teilweise mit deutlich kleinerem Aufgaben- und Verantwortungsbereich.

Mir ist unklar, in welchem Umfang wir als Personalrat hier eingebunden werden müssen. Müssen wir jede Versetzung prüfen und unsere Zustimmung geben, oder gibt es Unterschiede zwischen den Versetzungen von Führungskräften und anderen Mitarbeitenden? Außerdem erreichen uns von Kolleginnen und Kollegen viele Fragen: Welche rechtlichen Grenzen hat das Direktionsrecht des Dienstherrn, insbesondere bei Leitungsfunktionen, und wann ist eine Versetzung oder Zuweisung einer neuen Tätigkeit überhaupt zulässig?

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