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Darf der Betriebsrat für die Gewerkschaft werben?

Frage: Wir als Betriebsrat sind neulich von der Gewerkschaft angeschrieben worden mit der Bitte, für eine Petition der Gewerkschaft zu anstehenden Tarifverhandlungen Werbung im Betrieb zu machen. Wir wären grundsätzlich bereit, das Vorhaben der Gewerkschaft zu unterstützen, sind uns allerdings nicht sicher, ob wir das überhaupt dürfen. Wie ist die Rechtslage?

Friederike Becker-Lerchner

20.12.2024 · 1 Min Lesezeit

Antwort: Keine Werbung in der Funktion als Betriebsrat

Die Werbung für die Gewerkschaft durch Betriebsratsmitglieder, die der Gewerkschaft angehören, ist grundsätzlich zulässig. Allerdings sind die Kollegen bei ihrer Amtsübung durch § 75 Abs. 1 BetrVG zur verbandspolitischen Neutralität verpflichtet und dürfen ihre Amtsstellung daher nicht benutzen, um neue Mitglieder zu werben.

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