Arbeitnehmer verlangt Abgeltung für Urlaub
Der Fall: Eine Arbeitnehmerin war von Februar 2009 bis November 2020 bei ihrem Arbeitgeber als Therapeutin angestellt. Für ihre Beschäftigung erhielt sie 3.700 € monatlich. Ihr arbeitsvertraglicher Jahresurlaub betrug 29 Arbeitstage. Ab August 2015 befand sich die Beschäftigte zunächst in Mutterschutz und später in Elternzeit. Zu diesem Zeitpunkt hatte sie noch einen Urlaubstag für das Jahr 2015. Die Arbeitnehmerin ging nahtlos vom Mutterschutz in Elternzeit über. Daran schloss sich dann wiederum nahtlos ein neuer Mutterschutz an, da die Arbeitnehmerin ein zweites Kind bekam. Nach dem Ablauf dieses Mutterschutzes ging die Beschäftigte wieder nahtlos in Elternzeit über. Und zwar bis zur endgültigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses im November 2020, zu dem es aufgrund einer Kündigung der Arbeitnehmerin im Juli 2020 gekommen war. Zu diesem Zeitpunkt endete auch die zweite Elternzeit.
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