IHRE FRAGEN

Darf der Arbeitgeber einen Betriebsurlaub anordnen?

Frage: Unser Arbeitgeber möchte im Sommer 3 Wochen Betriebsurlaub anordnen. In dieser Zeit ist in unserem Betrieb saisonal bedingt immer wenig zu tun, und im Hinblick darauf, dass im Sommer immer viele Beschäftigte zur gleichen Zeit in den Urlaub gehen möchten, kann das wirtschaftlich eine sinnvolle Lösung sein. Denn wir haben eine energieintensive Produktion, die dann in gewissem Rahmen heruntergefahren werden müsste. Unser Arbeitgeber hat bis dato allerdings nie Betriebsurlaub angeordnet. Wir fragen uns deshalb, ob das überhaupt zulässig ist und wie wir als Betriebsrat dabei zu beteiligen sind. Können Sie uns weiterhelfen?

Friederike Becker-Lerchner

07.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Antwort: Sie sind zu beteiligen

Als Betriebsrat bestimmen Sie bei einer Betriebsurlau bsregelung zwingend mit (§ 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG). Einigen Sie als Betriebsrat sich mit Ihrem Arbeitgeber auf Betriebsurlaub und schließen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber eine entsprechende Betriebsvereinbarung, haben Ihre Kolleginnen und Kollegen den Betriebsurlaub zu akzeptieren.

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