Antwort: Sie sind zu beteiligen
Als Betriebsrat bestimmen Sie bei einer Betriebsurlau bsregelung zwingend mit (§ 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG). Einigen Sie als Betriebsrat sich mit Ihrem Arbeitgeber auf Betriebsurlaub und schließen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber eine entsprechende Betriebsvereinbarung, haben Ihre Kolleginnen und Kollegen den Betriebsurlaub zu akzeptieren.
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