Arbeitnehmer möchte bessere Bezahlung durchsetzen
Der Fall: Der Arbeitnehmer, ein Maschinenbediener, war jahrelang für 3 Maschinen zuständig. Im Jahr 2020 kam eine vierte, einfacher zu bedienende Maschine hinzu. Auch diese bediente der Arbeitnehmer zunächst ohne Einwände. Im Januar 2023 erhielt der Beschäftigte jedoch eine Leistungsbeurteilung, mit der er nicht einverstanden war. Er verlangte eine bessere Beurteilung. Zudem verlangte er eine bessere Bezahlung und kündigte an, dass er die Maschine andernfalls nicht mehr bedienen werde. Er war der Ansicht, dass er die Arbeit an der Maschine verweigern durfte, weil diese unter seinem Qualifikationsniveau liege.
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