Aktuelle Rechtsprechung

Darf der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine niedriger bewertete Tätigkeit zuweisen?

Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmern kündigen, die sich beharrlich weigern, ihre vereinbarten Leistungen zu erbringen. Aber wann liegt eine solche Leistungsverweigerung vor? Wie sieht es aus, wenn ein Beschäftigter nur bestimmte Aufgaben verweigert, z. B. weil für die jeweiligen Arbeiten eine geringere Qualifikation erforderlich ist? Darf Ihr Arbeitgeber Ihren Kollegen Arbeiten zuweisen, die unter deren jeweiliger tariflicher Eingruppierung liegen? Welche Folgen hat es, wenn ein Beschäftigter solche Arbeiten verweigert? Antworten auf diese Fragen liefert die folgende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (17.4.2024, Az. 12 Sa 747/23).

Friederike Becker-Lerchner

18.10.2024 · 2 Min Lesezeit

Arbeitnehmer möchte bessere Bezahlung durchsetzen

Der Fall: Der Arbeitnehmer, ein Maschinenbediener, war jahrelang für 3 Maschinen zuständig. Im Jahr 2020 kam eine vierte, einfacher zu bedienende Maschine hinzu. Auch diese bediente der Arbeitnehmer zunächst ohne Einwände. Im Januar 2023 erhielt der Beschäftigte jedoch eine Leistungsbeurteilung, mit der er nicht einverstanden war. Er verlangte eine bessere Beurteilung. Zudem verlangte er eine bessere Bezahlung und kündigte an, dass er die Maschine andernfalls nicht mehr bedienen werde. Er war der Ansicht, dass er die Arbeit an der Maschine verweigern durfte, weil diese unter seinem Qualifikationsniveau liege.

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