Die Anforderungen und die Zahl der Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Sind Sie die Vertrauensperson in einem Großunternehmen, müssen Sie aber nicht alles allein machen. Hier dürfen Sie Ihren Stellvertreter zu konkreten Aufgaben heranziehen.
Ab 101 schwerbehinderten Kollegen
Die Delegierung von einzelnen Aufgaben an Stellvertreter funktioniert nur, wenn Ihr Unternehmen in der Regel mehr als 100 schwerbehinderte Menschen beschäftigt. In dem Fall kann Ihr direkter Stellvertreter bestimmte Aufgaben wahrnehmen (§ 178 Abs. 1 SGB IX). Der Arbeitgeber ist hierüber zu unterrichten. Insoweit ist für diese Aufgaben das gewählte stellvertretende Mitglied dann auch allein zuständig. Arbeiten in Ihrem Unternehmen mehr als 200 schwerbehinderte Mitarbeiter, können Sie einen zweiten Stellvertreter verpflichten etc.