Aktuelle Rechtsprechung

Corona-Infektion wird oft nicht als Arbeitsunfall anerkannt

Die Pandemie liegt weit hinter uns. Die Gerichte beschäftigen sich aber immer noch damit. So müssen sie häufig noch darüber entscheiden, ob Corona-Infektionen am Arbeitsplatz ein Arbeitsunfall sein können oder nicht (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, 22.7.2024, Az. L 3 U 114/23).

Maria Markatou

15.09.2024 · 1 Min Lesezeit

Die infizierte Kassiererin

Der Fall: Eine Kassiererin eines Supermarkts hatte sich infiziert und wollte die Infektion als Arbeitsunfall anerkennen lassen. Sie habe sich am Arbeitsplatz angesteckt, schließlich sei sie dort einer Vielzahl an Kontakten ausgesetzt gewesen.

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