IHRE FRAGEN

Compliance und Mitbestimmung: Wo sind wir zu beteiligen?

Frage: Unser Arbeitgeber hat sich zum Ziel gesetzt, in diesem Jahr ein Compliance-Management-System einzuführen. Dabei werden doch mit Sicherheit auch Vorgaben für unsere Kolleginnen und Kollegen definiert. Haben wir als Betriebsrat dabei ein Mitbestimmungsrecht?

Friederike Becker-Lerchner

20.12.2024 · 1 Min Lesezeit

Antwort:

Es gibt keine ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung zur Einführung eines solchen Systems für deutsche Unternehmen. Daher gibt es im Betriebsverfassungsgesetz auch keine ausdrückliche Regelung zu den Mitbestimmungsrechten dabei. Es kommt also – wie so oft – auf die Umstände des Einzelfalls an. Besonders entscheidend ist, was der Arbeitgeber regeln will.

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