Antwort:
Es gibt keine ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung zur Einführung eines solchen Systems für deutsche Unternehmen. Daher gibt es im Betriebsverfassungsgesetz auch keine ausdrückliche Regelung zu den Mitbestimmungsrechten dabei. Es kommt also – wie so oft – auf die Umstände des Einzelfalls an. Besonders entscheidend ist, was der Arbeitgeber regeln will.
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