Der Herbst steht vor der Tür. Auch Infektionskrankheiten werden wieder die betrieblichen Abläufe belasten, weil Kolleginnen und Kollegen erkrankt sind. Als Betriebsrat sollten Sie dann darauf achten, dass die Betroffenen nicht noch zusätzliche arbeitsrechtliche Probleme bekommen. Arbeitsrechtlichen Stress neben der Erkrankung können sie in der Regel nicht gebrauchen.
RECHT & URTEILE
Chef muss ungeimpften Arbeitnehmern statt einer Freistellung eine zumutbare Tätigkeit zuweisen
Das Thema Corona ist zumindest arbeitsrechtlich noch nicht durch. Hinzu kommt, dass auch neue Corona-Varianten im Umlauf sind. Ein etwas älteres, aber nach wie vor aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts (ArbG) Würzburg definiert die Pflichten des Arbeitgebers. Denn so ganz einfach mal eben ungeimpfte Arbeitnehmer von der Arbeit freistellen geht nicht (ArbG Würzburg, 14.12.2022, Az. 3 Ca 496/22). Wichtig: Das Urteil hat nicht nur Relevanz für Corona-Fälle, sondern gilt allgemein im Hinblick auf ungeimpfte Arbeitnehmer.