Das BPersVG gibt nicht immer klare Mitbestimmungsrechte vor. Die Dienststelle muss Sie als Personalrat in der Regel beteiligen, bevor sie KI-Systeme einführt oder anpasst. Dazu gehört die Prüfung, ob die Technik diskriminierungsfrei, transparent und nachvollziehbar arbeitet, da sie die Arbeitsweise und die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten beeinflusst. Beteiligt Ihre Dienststelle Sie frühzeitig, können Sie Fehler vermeiden, Datenschutzrisiken reduzieren und die Akzeptanz bei den Beschäftigten erhöhen.
WISSENSWERTES
Checkliste zum Einsatz von KI im Dienst
Künstliche Intelligenz (KI) hält zunehmend Einzug in den öffentlichen Dienst. Von Software zur Personalgewinnung über automatisierte Leistungsbewertungen bis hin zu Einsatzplanungssystemen – KI verändert die Arbeitswelt. Wie können Sie als Personalrat die Rechte der Beschäftigten wahren und zugleich den Einsatz solcher Systeme mitgestalten?