Der Fall: Ein Polizeikommissar war aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen worden. Der Mann hatte eine längere Geschichte im Umgang mit Cannabis. Sein Dienstherr warf ihm vor, dass er bereits vor der Teillegalisierung von Cannabisprodukten solche konsumiert hatte. Dies war ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.
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