Der Fall: Ein Polizeikommissar war während seiner Ausbildung zum Beamten auf Widerruf bestellt worden. Während der Ausbildung erlitt er einen Schlaganfall. Glücklicherweise hatte dieser aber keine andauernden gesundheitlichen Folgen. Er setzte daher seine Ausbildung fort. Am Ende bestand er alle erforderlichen fachlichen und sportlichen Prüfungen und schloss seine Ausbildung daher erfolgreich ab.
BEAMTENRECHT
BVerwG stärkt die Position Ihrer erkrankten Kolleginnen und Kollegen
Die gesundheitliche Eignung von Beamten für ihre dienstlichen Aufgaben ist eine wichtige Voraussetzung für den Beamtenstatus. Dienstherren sind bei diesem Thema besonders sorgfältig. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, worauf es bei der Frage der gesundheitlichen Eignung wegen Vorerkrankungen ankommt (13.2.2025, Az. 2 C 4.24).