Der Fall: Die Wahl des Gesamtpersonalrats wurde vom Gesamtwahlvorstand geleitet. Da in einigen Dienststellen auch der örtliche Personalrat gewählt wurde, delegierte der Gesamtwahlvorstand die Durchführung der Wahl an die örtlichen Wahlvorstände. In den anderen Dienststellen führte der Gesamtwahlvorstand die Wahl selbst durch. Insbesondere deswegen (aber nicht nur) wurde die Wahl des Gesamtpersonalrats angefochten.
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Bundesnachrichtendienst muss Wahl zum Gesamtpersonalrat wiederholen
In einigen Bundesländern wird 2026 der Personalrat neu gewählt. Eine Personalratswahl rechtssicher durchzuführen, ist gar nicht so einfach. Das musste auch der BND erfahren, der den Gesamtpersonalrat für die Dienststellen im In- und Ausland wählen wollte (Bundesverwaltungsgericht, 22.5.2025, Az. 5 PA 4.24).