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Bundeskabinett bringt Tariftreuegesetz auf den Weg

Das Bundestariftreuegesetz (BTTG) ist beschlossene Sache. Das Bundeskabinett hat es abgesegnet. Danach gilt: Wer öffentliche Aufträge erhält, soll Tarife beachten müssen. Das soll die Sicherung der Tarifautonomie gewährleisten und schädlichen Wettbewerb unterbinden.

Friederike Becker-Lerchner

01.09.2025 · 1 Min Lesezeit

Dieses Ziel wird mit dem BTTG verfolgt

Ziel des BTTG ist es, den Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und Personalkosten auszuschalten. Denn die Tarifbindung sinkt in Deutschland seit Jahren. Immer mehr Unternehmen scheren aus, senken die Arbeitskonditionen und Preise und stechen so immer häufiger tarifgebundene Unternehmen im Wettbewerb um Aufträge aus. Wer noch tarifliche Löhne zahlt und faire Arbeitsbedingungen bietet, wird häufig ausgebootet.

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