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Bundeshauptpersonalrat und die Zulagenregelung des BMI

Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat die beamtenrechtlichen Besoldungsregelungen auf alle Tarifbeschäftigten des Bundes übertragen. Der Hauptpersonalrat der Bundespolizei und das BMI stritten im Folgenden darüber, ob der Hauptpersonalrat dabei mitbestimmt oder nicht (Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), 28.2.2025, Az. 5 P 5.23).

Maria Markatou

07.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: Im Dezember 2019 versandte das BMI ein Rundschreiben an alle obersten Bundesbehörden. Zulagen für Tarifbeschäftigte wurden darin neu geordnet. Zulagen sollten auch Beamte und Soldaten erhalten (entsprechend § 42b des Bundesbesoldungsgesetzes). Das BMI übersandte das Rundschreiben im Januar 2020 auch an das Bundespolizeipräsidium und die nachgeordneten Behörden. Der Bundespolizeihauptpersonalrat rügte eine Verletzung seines Mitbestimmungsrechts bei Fragen der Lohngestaltung. Der Fall landete vor Gericht.

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