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Bürokraft nötig? Verlangen Sie eine!

Denken Sie daran, auch auf sich selbst aufzupassen. Weil das Amt einer SBV sehr stressig werden kann, ist der Anspruch auf eine eigene Bürokraft in erforderlichem Umfang ausdrücklich gesetzlich festgelegt. Zögern Sie nicht, dieses Recht in Anspruch zu nehmen, bevor Ihnen die Arbeit über den Kopf wächst.

Britta Schwalm

01.10.2024 · 1 Min Lesezeit

In § 179 Abs. 8 Satz 3 SGB IX ist von einer Bürokraft „in erforderlichem Umfang“ die Rede. Leider lässt der Gesetzgeber offen, was unter „erforderlich“ zu verstehen ist. Bei der Überlegung, ob Sie Unterstützung bei Schreibarbeiten benötigen, dürfen Sie sich am Betriebsverfassungsgesetz orientieren.

Stellen Sie sich danach folgende Frage: Benötige ich eine Bürokraft, damit ich (oder ggf. die Stellvertreter) bei gewissenhafter Abwägung aller Umstände meine Aufgabe sachgerecht erfüllen kann? Ihnen steht dabei ein gewisser Entscheidungsspielraum zu. Bedenken Sie: Gute SBV-Arbeit benötigt gute Arbeitsbedingungen. Entscheidend ist in erster Linie der tatsächliche Arbeitsanfall. Eine Rolle spielt außerdem unter Umständen Ihre eigene Schwerbehinderung. Gibt es allein schon deshalb Unterstützungsbedarf, brauchen Sie sich über die Argumentation im Hinblick auf den Arbeitsaufwand keine Gedanken mehr zu machen.

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