PRAXISWISSEN

Bringen Sie Ihre Ausstattung auf Vordermann

Natürlich kostet die Betriebsratsarbeit Geld. Denn damit Sie Ihre Aufgaben gut erledigen können, benötigen Sie Büromaterial, Schulungen usw. Nach § 40 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen alles zur Verfügung zu stellen, was Sie für Ihre Arbeit benötigen, etwa Büroraum, Schreibtisch, IT-Ausstattung, Telefon, gegebenenfalls Sitzungsräume und Büromaterial. Das gilt selbstverständlich auch im letzten Jahr Ihrer Amtszeit.

Friederike Becker-Lerchner

07.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Sie dürfen grundsätzlich nur Sachmittel verlangen

Geht es um Büroausstattung, Räume oder Ähnliches, also um Ihren Anspruch nach § 40 Abs. 2 BetrVG, haben Sie „nur“ einen Überlassungsanspruch. Der Übersicht unten können Sie entnehmen, was Ihr Arbeitgeber zahlen muss.

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