Antwort:
Nach der DGUV-Information 205-023 „Brandschutzhelfer: Ausbildung und Befähigung“ ist für die Bestellung zum Brandschutzhelfer im Betrieb grundsätzlich eine Ausbildung mit praktischen Löschübungen vorgesehen. Diese umfasst das Verhalten im Brandfall, den Umgang mit Feuerlöschern und die Unterstützung bei Evakuierungen. Feuerwehrangehörige lernen dies bereits in ihrer Grundausbildung.
Kollegen dennoch betrieblich ausbilden
Allerdings gilt hier: Ein Brandschutzhelfer muss nicht nur genug Knowhow haben, um einen Brand löschen zu können, sondern er muss sich auch in den betrieblichen Strukturen zurechtfinden. Dazu gehören diese Punkte:
- Kenntnis der Flucht- und Rettungswege im eigenen Betrieb
- Wissen über die Standorte und die Funktionsweise der betrieblichen Löscheinrichtungen
- Vertrautheit mit der Alarm- und Meldekette im Betrieb
- Verständnis für besondere Gefährdungen am Arbeitsplatz, etwa durch Gefahrstoffe, elektrische Anlagen oder spezielle Maschinen
Diese Dinge können Kollegen, die in ihrer Freizeit bei der freiwilligen Feuerwehr sind, nicht automatisch kennen.
Kollegen als Brandschutzhelfer bestellen
Im Idealfall sind die Brandschutzhelfer in Ihrem Betrieb tatsächlich auch bei der Feuerwehr aktiv. Sie bringen durch ihre Grundausbildung Wissen und durch die Übungen viel praktische Erfahrung mit.
Damit sie jedoch offiziell als Brandschutzhelfer bestellt werden können, ist eine gezielte Unterweisung über die betrieblichen Gegebenheiten zwingend notwendig. Erst dadurch ist sichergestellt, dass sie im Ernstfall nicht nur fachlich, sondern auch organisatorisch optimal handeln können.