Der Fall: Ein schwerbehinderter Mann aus dem südlichen Sachsen bewarb sich auf eine Stelle als Mitarbeiter für Grünpflege unter anderem einer Kleinstadt in Mecklenburg-Vorpommern. Der Mann aus Sachsen hatte eine Ausbildung als Facharbeiter für Fleischerzeugnisse bei der DDR-Kette Konsum gemacht und dort über viele Jahre gearbeitet. Als der Mann keine Einladung zum Vorstellungsgespräch erhielt, verlangte er eine Entschädigung nach dem AGG.
AGG
Bloße Zweifel reichen nicht für Verdacht auf AGG-Hopping
Dienststellenleitungen dürfen im Einstellungsverfahren nicht diskriminieren, das ist klar. Manchmal ist es aber gar nicht die Dienststellenleitung, die sich unredlich verhält, sondern der Bewerber selbst.