Angestellte nimmt an Potsdamer Treffen teil
Der Fall: Die 64-jährige Angestellte ist seit dem Jahr 2000 bei der Stadt Köln beschäftigt, zuletzt als zentrale Ansprechpartnerin im Beschwerdeamt beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt. Aufgrund der langjährigen Beschäftigungszeit bei der Stadt ist eine Kündigung nur noch aus wichtigem Grund möglich (vgl. § 34 Abs. 2 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst).
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