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Bloße Teilnahme an Potsdamer Treffen bleibt sanktionslos

An dem Potsdamer Treffen zur „Remigration“ hatte auch eine Angestellte der Stadt Köln teilgenommen. Sie wurde deswegen fristlos entlassen. Zu Unrecht, wie das Arbeitsgericht Köln jetzt festgestellt hat (3.7.2024, Az. 17 Ca 543/24).

Maria Markatou

15.08.2024 · 1 Min Lesezeit

Angestellte nimmt an Potsdamer Treffen teil

Der Fall: Die 64-jährige Angestellte ist seit dem Jahr 2000 bei der Stadt Köln beschäftigt, zuletzt als zentrale Ansprechpartnerin im Beschwerdeamt beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt. Aufgrund der langjährigen Beschäftigungszeit bei der Stadt ist eine Kündigung nur noch aus wichtigem Grund möglich (vgl. § 34 Abs. 2 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst).

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