67-jähriger schwerbehinderter Bewerber wird nicht eingeladen
Der Fall: Der Bewerber, ein 67-jähriger Mann mit Schwerbehinderten-Status, bewarb sich im Jahr 2023 auf eine Stelle als Sachbearbeiter in der Verwaltung eines kommunalen Arbeitgebers. Der Arbeitgeber sagte ihm ab, da er bereits die Regelaltersgrenze überschritten hatte. Das missfiel dem Bewerber – vor allem wurmte ihn, dass er nicht einmal zum Vorstellungsgespräch eingeladen worden war. Er beschwerte sich beim Arbeitgeber und forderte eine Entschädigung nach § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Diese begründete er damit, dass er wegen seines Alters und seiner Schwerbehinderung benachteiligt worden sei.
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