AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Beweiswert einer AU kann den Vortrag des Arbeitnehmers erschüttern

Der Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist hoch. Arbeitgeber können eine AU nicht so ohne Weiteres aushebeln. Jedoch gibt es auch hier Grenzen. So kann der Beweiswert auch durch den eigenen Sachvortrag eines Arbeitnehmers erschüttert werden. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung klargestellt (3.6.2025, Az. 7 SLa 54/25).

Friederike Becker-Lerchner

10.10.2025 · 2 Min Lesezeit

Arbeitnehmer erkrankt mehrfach während eines Jahres

Der Fall: Der Arbeitnehmer, ein Omnibusfahrer, war in der Zeit vom 1.9.2022 bis zum 31.8.2024 bei seinem Arbeitgeber auf Basis eines befristeten Arbeitsvertrags beschäftigt. In der Zeit von März bis Ende August 2023 war er insgesamt 27 Kalendertage arbeitsunfähig krankgeschrieben. In den Herbstferien 2023 sollte der Arbeitnehmer mit anderen Kollegen auf neue Liniendienste eingewiesen werden. Das missfiel dem Beschäftigten. Seine Meinung tat er offen kund. Am 27.9.2023 wurde der Arbeitnehmer zunächst bis zum 1.10.2023 und direkt im Anschluss dann bis zum 8.10.2023 mit der Diagnose Kolitis (Durchfallerkrankung) arbeitsunfähig krankgeschrieben. Insgesamt waren das 12 Tage.

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