Chef weist auf andere Beschäftigungsmöglichkeiten hin
Der Fall: Der Arbeitnehmer erhielt am 31.3.2023 eine Kündigung zum 30.6.2023. Gegen diese Kündigung wehrte er sich mit einer Kündigungsschutzklage. Sein Arbeitgeber hatte ihn allerdings mit der Kündigung unwiderruflich freigestellt. Und zwar unter Fortzahlung seiner Vergütung. Zudem erteilte er ihm ab dem 3.4.2023 11 Tage Resturlaub, auf die er noch Anspruch hatte. In der Zeit vom 12.5.2023 bis zum 19.6.2023 versandte der Arbeitgeber an den gekündigten Arbeitnehmer 4 Exposés mit insgesamt 43 passenden Jobangeboten anderer Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer meldete sich zwar Anfang April bei der Arbeitsagentur als Arbeit suchend, tatsächlich beworben um eine neue Stelle hat er sich allerdings erst am 28.6.2023.
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